https://www.gasthof-prigge.de/wp-content/uploads/2026/07/AGB-Hotel-12-2025.pdf Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übernachtungen im Gasthof Prigge- Akademie Talaue
Geltungsbereich
-
Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels, -
Die
Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen er vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels. -
Geschäftsbedingungen
des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner
-
Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen -
Vertragspartner
sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. -
Das
Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag Diese
Haftung ist
beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurück zu führen sind.
Leistungen, Preise, Zahlung
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Das
Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen. -
Der
Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von
ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte. -
Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein
Eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 6
Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10% erhöht werden -
Rechnungen
des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen
ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. -
Zahlungsverzug,
mit auch nur einer Rechnung, berechtigt das Hotel alle weiteren
und zukünftigen Leistungen für das Hotel einzustellen. Voraussetzung ist, dass das
Hotel eine Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis
auf diese Folgen bewirkt. -
Die
Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in
jedem
einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, auch dann, wenn die
grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten im Hotel durch Aushänge angezeigt
wird Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen
Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. -
Das
Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag
schriftlich vereinbart
Rücktritt des Hotels
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Sofern
ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des
Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. -
Wird
die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt -
Ferner
ist das Hotel berecht ist, aus sachlich gerechtfertigten Gründen
vom Vertrag
zurück zu treten, beispielsweise wenn :
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höhere
Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen -
Zimmer
unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen
z.B.,
in der Person des Kunden und des Zwecks, gebucht werden -
das
Hotel begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- – bzw.
Organisationsbereichs des Hotels zuzurechnen ist - ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt
4) Es
entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen
das Hotel,
außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen
Verhalten des Hotels.
Rücktritt des Kunden
1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht der Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nr. l Satz 3 vorliegt.
Zimmerbereitstellung,- übergäbe und-rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17 .00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Vertust Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB) Für ei ne weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nr. l Sätze 2 bis 4 entsprechend.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
Schlussbestimmungen
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Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser
Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. - Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Tecklenburg.
- Es gilt deutsches Recht.
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Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 12/2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Konferenz- und Veranstaltungsräume
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen unseres Hauses.
- Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie Verkaufs- oder der ähnlicher Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung unseres Hauses.
- Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) der Bankett-Abteilung zustande.
- Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet diese(r) zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Das Hotel haftet für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die , außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.
- Unser Haus verpflichtet sich, die von Ihnen bestellten und von uns zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Mit Vertragsunterschreibung verpflichten Sie sich, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen unserer Häuser an Dritte.
- Bei Rücktritt Ihrerseits sind wir berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern uns eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss der Bankettabteilung spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
- Eine Reduzierung der Personenzahl um maximal 10% wird von uns als Kulanz bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die als letztes gemeldete Teilnehmerzahl (3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn) abzüglich 10% zugrunde gelegt.
- Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
- Soweit wir für Ihre Veranstaltung auf Ihre Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wirin Ihrer Vollmacht und für die Rechnungsstellung in Ihrem Namen. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen.
- Störungen an von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.
Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat. - Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verluste oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
- Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung oder Anbringung von Gegenständen vorher mit der Bankettabteilung abzustimmen. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Sollte dies nicht möglich seien, bitte informieren Sie vorher die Bankettabteilung, ansonsten sehen wir uns gezwungen, Kosten für die Entfernung und Lagerung zu Ihren Lasten zu berechnen.
- Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstigen Dritten aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahmen oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftliche erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
Stand: 12/2025
